1Zu Glück und Heil! Unter dem Strategen der Akarnanen Diogenes S.d.
2Leon, dem Hipparchen Echedamos S.d. Mnasilochos, dem Nauarchen A-
3thenogenes S.d. Diogenes, (alle) aus Leukas; den Sekretären des (Bundes)-
4Rates: Simon S.d. Euarchos aus Phokreas, und der Archonten: Phaiax
6S.d. Echemenes, (beide) aus Leukas; unter dem Obermnamon Nikias S.d. Mnason
7aus Koronta. – Da vorgetreten sind der Stratege Diogenes
8und seine Kollegen und dargelegt haben, dass Umstände halber
9die Stadt der Anaktorier nicht in der Lage ist zur Abhaltung
10der Aktiade wegen des Eintretens einer misslichen
11Situation in den vergangenen Jahren, als große Kriege Akar-
12nanien rings bedrohten; dass es aber ersprießlich und ganz und gar rühmlich
13für die Nation, da die Dinge sich zum Besten gewendet
14haben, die Verehrung für sie Gottheit um vieles noch zu meh-
15ren und zu prüfen, auf welche Weise, wenn das Heiligtum des
16aktischen Apollon ein gemeinsames wird, dem Gott erwiesen werden könnten alle
16Ehren; so schien es den Akarnanen gut, Gesandte zu schicken in die Stadt
17der Anaktorier betreffs (des Heiligtums von) Aktion, sowie die gemeinsamen (Bundes)beamten und
18mit ihnen Sotion S.d. Alexandros, Agapanor S.d. Pyrrhichos, Aischrion S.d. Kleo-
19nymos, Charopidas S.d. Nikandros, Glaukinos S.d. Diophantos, (alle) aus Thyrreion; Epi-
20stratos S.d. Philistos, Bianor S.d. Thalon, (alle) aus Leukas; Mnasithe-
21os S.d. Hippias, Chremas S.d. Drakon, Aischinas S.d. Telestas, (alle) aus Medion; Aristo-
22menes S.d. Menneias aus Alyzia; und als diese die Anaktorier ersuchten
23infolge der ihnen erteilten Weisungen, zu erlauben, dass das Heiligtum
24ein gemeinsames aller Akarnanen sei, damit ihm die geziemende Fürsorge
25zuteil werde, wenn die Wettkämpfe und die Festversammlung
26nach der Tradition begangen werden; da willigten die Anaktorier ein unter folgenden (Bedingungen):
27dass die Akarnanen das Heiligtum instandsetzen und das aufwenden,
28was nötig wäre für die Wettkämpfe und die Opfer und die Fest-
29versammlung, und nichts fehlen lassen an dem, was früher von der Stadt
30dafür bereitgestellt wurde; dass betreffs der Anmietung der Flötenspieler geschehen soll, wie es den
31Akarnanen gut scheint; dass von dem Fünfzigstel (= 2%-Steuer) und von allen übrigen Abgaben,
32die bei der Festversammlung einkommen, und von den anderen (Einkünften) aus dem
33(Freilassungs-)Verkauf der Sklaven die Hälfte den Akarnanen sei, die (andere) Hälfte
34der Stadt der Anaktorier gehöre; dass die Fünfzigsteleintreiber von beiden Seiten
35vier sein sollen und ebensoviele Sekretäre, Marktaufseher von den Akarnanen
36[einer, von der] Stadt einer; dass alles, was die Anaktorier besitzen an heiligem Geld des
37aktischen Apollon oder an Weihgeschenken vor der Aufzeichnung des Vertrages, ihnen privat, was aber
38den Anaktoriern als gemeinsame (Weihgeschenke) geweiht ist, den Akarnanen gehören soll; dass das Heleneion und
39die - - -, die in dem Hain errichtet sind, der Stadt der Anak-
40torier sein soll, und die Lagerplätze der Städte und Landsmannschaften (ihr) verbleiben
41wie von Anfang an; dass bei der Festprozession zuerst gehen soll der hierapolos, danach der
42- - - aus Anaktorion und die übrigen, wie die Ordnung der hierapolos festlegt; dass tragen sollen
43- - -, gemäß dem, was notwendig ist, - - - und das Haar wachsen lassen; dass die Anaktorier die Herren
44der Hafenabgaben und aller übrigen Einkünfte sein sollen mit Ausnahme der
45während der Festfeier selbst aus der Aktias einkommenden Gebühren; dass abhalte der
46Bund der Akarnanen die Wettkämpfe zu Aktion in jedem Jahr, sofern es nicht
47durch Krieg oder durch ein befreundetes Heer unmöglich ist; geschieht aber etwas
48dieser Art oder scheint es anderswie nach Beratung den Akarnanen und der
49Stadt der Anaktorier unmöglich, dass dann die Festfeier in Anaktorion begangen werde, wie sie auch
50die Anaktorier begehen; wenn aber die Akarnanen das nicht erfüllen sollten, wie es ge-
51schrieben steht, dass das Heiligtum (wieder) der Stadt der Anaktorier gehöre, so wie von Anbeginn her,
52und das geweihte Gut dem Gott verbleibe. – Beschluss von Rat und
53Bundesversammlung der Akarnanen: dass man die Stadt der Anaktorier belobige und gemeinsam
54das Heiligtum des aktischen Apollon mehre, wie die Amtsträger es erbeten
55und die Stadt es gewährt hat, indem man so Dank abstatte wegen der glücklichen Ergebnisse
56für die Nation, auf dass in öffentlicher Weise die akarnanische Bevölkerung zu
57jeder Zeit fromm an den Göttern handelt, aber auch schön und der Vorfah-
58ren würdig gegenüber den Stammesverwandten und Freunden Politik macht; dass - - -
59die Gelder für die Wiederherstellung des Heiligtums weder die Schatzmeister
60noch die Amtsinhaber für irgend etwas anderes verbrauchen als für die Instandsetzung des Heiligtums und
61für Weihgeschenke an den Gott; dass man aufzeichne auf Stelen den Beschluss und die darin ent-
62haltene Übereinkunft, die gemeinsam aufgesetzt haben die hierzu gewählten (Männer), seitens der Akar-
63nanen: Diogenes, Echedamos, Athenogenes, Phaiax, Epistratos, (alle) aus Leukas; Si-
64mon aus Phokreas; Sotion, Eualkos, Glaukinos, (alle) aus Thyrreion; Aristomenes aus Aly-
65zia; seitens der Stadt der Anaktorier Hippon, Eudamos, Ptolemaios,
66Hellanikos, Sotion; und die eine Stele in Aktion zu weihen,
67die andere in Olympia; dass man die Mittel hierfür aus der Bundeskasse gebe;
68dass für die Wettkämpfe und die Festfeier und überhaupt für alles in Bezug
69auf die Aktiaden die Akarnanen die Sakralgesetze anwenden, die die
70Stadt der Anaktorier angenommen hat, so wie sie (die Vertreter) beider Seiten revidiert haben; dass
71gültig sei der auf der Stele enthaltene (Text) und weder durch Gesetz noch durch
72Beschluss irgend etwas von dem Geschriebenen aufgehoben werde. Wenn jemand einen Beschluß oder
73ein Gesetz einzubringen oder sonst irgendwie die Übereinkunft umzustoßen versucht, so soll, falls eine Stadt,
74diese fünfhundert Minen Buße zahlen, falls ein Privatmann, dieser hingerichtet werden nach Verurteilung im
75Gericht, und Gesetz und Beschluss sollen ungültig sein. Die Sakralgesetze
76ist es erlaubt zu revidieren, wenn es zu einer (neuen) Gesetzgebung kommt, wobei man nichts entgegen
77dem (Text) auf der Stele verfassen soll.
vacat 0,27